Alfred Lang Edited Book Chapter 1977 (Revision from 1975) Diagnostikals ethisches Dilemma 1977.01 @Ethic @DiffPsy @SciPolPrinc 34 / 53KB Last revised 98.10.31 Pp. 190-202 in: Johannes K. Triebe & Eberhard Ulich (Hrsg.) Beiträge zur Eignungsgiagnostik. Bern, Huber, 1997 © 1998 by Alfred Lang Scientific and educational use permitted Home ||
Aufgrund eines Vortrages am Symposium "Krise der Diagnostik"' an der Jahresversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Psychologie am 12.April 1975 in Bern. Der unter dem Titel "Diagnostik und Autonomie der Person" in der Schweizerischen Zeitschrift für Psychologie 34, (3), 221-232, 1975 publizierte Text wurde teilweise übernommen. Die Einleitung ist neu geschreiben und eine weitere neue Passage ist vor dem Schluss eingefügt.
Psychodiagnostik ist wohl die für einen Aussenstehenden am sichtbarsten gewordene Methode der angewandten Psychologie. Sie ist zugleich ein Beispiel für die relativ weitgehende Verselbständigung einer Methodik, man kann schon sagen für die Hypertrophierung einer Methodik bei recht eingeschränkter Beschäftigung mit ihren denkbaren und realisierbaren Zielsetzungen sowie mit ihrer Einbettung in das Ganze einer zugrundeliegenden Wissenschaf t. Aus der allgemeinen Psychologie sind die folgenden Grundtatsachen bekannt und unbestritten (vgl. etwa LEWIN, 1963, Kap. 10; LANG, 1964):
1. Das Handeln beruht zugleich auf inneren und äusseren Ursachen, d.h. es muss stets aus der gesamten Konstellation von personalen und situativen Merkmalen erklärt werden.2. Jedes Individuum ist einmalig, da es sowohl aus seiner genetischen Anlage wie auch insbesondere aus der Kumulation der Erfahrungsgeschichte zu einer nicht wiederholbaren, einmaligen Konstellation personaler Merkmale kommt, die für das Handeln im je aktuellen Augenblick wirksam werden.
3. Die Entwicklung jedes Individuums ist zwar nach rückwärts in die Vergangenheit - im Prinzip - eindeutig bestimmbar, nach vorne in die Zukunft jedoch nur durch Erwartungsaussagen zu charakterisieren, deren Bestimmtheitsgrad mit zunehmender Entfernung von der Gegenwart abnimmt, weil durch nicht vorhersagbare weitere Erfahrungen die personalen Handlungsbedingungen zunehmend modifiziert werden und die Menge der beeinflussenden situativen Faktoren und deren Zusammenwirk-en zunehmend ungewiss sind.
Ich behaupte nun, dass sich die psychologische Diagnostik in Theorie und Praxis weitgehend über diese Grundtatsachen hinweggesetzt hat. Aus dem Versuch zur diagnostischen Tätigkeit unter Missachtung dieser Grundtatsachen resultiert ein Dilemma auf der ethischen Ebene, worauf hinzuweisen das Ziel dieses Aufsatzes ist.
Zur ersten Grundtatsache, dem Zusammenwirken personaler und situativer Verhaltensbedingungen: Das Ziel der praktisch verwendbaren diagnostischen Methoden ist fast ausschliesslich die Erfassung von Merkmalen der Person und insbesondere von überdauernden Merkmalen der Person, wie sie im Bemühen um Stabilitätsmaximierung im Sinne der Test-Retest-Reliabilität zum Ausdruck kommt. Einzig unter dem Konzept der Inhaltsvalidierung von Tests ist ein rationaler Ansatz entwickelt worden, die Übertragung der Testergebnisse auf die Alltagssituation zu sichern; das Verfahren eignet sich fast nur für einfache Leistungsprädiktionen. Die heftige Kontroverse der letzten Jahre zwischen Personalisten und Situationisten scheint sich endlich auf die einzig sinnvolle interaktive Konzeption hin aufzulösen (BOWERS, 1973). Aber die neu gewonnene alte Weisheit (STERN, LEWiN) hat noch kaum begonnen, sich auf Testkonstruktion und Testpraxis auszuwirken. Trotz empirischen Belegen für die Situationsspezifität vieler Variablen, dominieren immer noch die aus klassischen Tests zusammengestellten Testbatterien zur Messung personaler Dispositionen. Nur selten werden für die Lösung eingegrenzter Probleme auf sorgfältiger Situationsanalyse beruhende Verfahren vorgeschlagen (TRIEBE, 1975) oder entwickelt (SPÖRLI, 1973).
Zum zweiten Argument, der Einmaligkeitdes Individuums: jedes Individuum ist einmalig; aber es kann in einem allgemeinen Beschreibungsraster erfasst werden und prinzipiell sind allgemeine Gesetzmässigkeiten anwendbar. Allerdings sind die Beschreibungsverfahren in der Diagnostik stets differentialpsychologische, d.h. die Skalen beruhen auf der interindividuellen Variation des Verhaltens. Und die Gesetzmässigkeiten sind bloss Regelmässigkeiten, d. h. sie stellen statistische Zusammenhänge mit oft nicht sehr eindrücklichem Bestimmtheitsgrad dar, welche wiederum aus der interindividuellen Kovariation verschiedener Verhaltensvariablen gewonnen worden sind. Die Konsequenz davon ist erstens, dass die Beschreibung des Individuums immer auf die Eichpopulation der Skala bezogen bleibt; das wird problematisch, wenn die untersuchten Individuen nicht echte Mitglieder der Eichpopulation darstellen, was bei dem raschen kulturellen Wandel und auch bei der häufigen interkulturellen Übernahme der Tests eigentlich häufig zutrifft. Die zweite Konsequenz scheint mir bedenklicher: bei Regelmässigkeiten, wie sie alle unsere Validationsbefunde darstellen, ist die Stellung eines gegebenen Individuums stets ungewiss. In der Tat ist eine alte Einsicht der Logik, dass nie vom Allgemeinen auf das Besondere geschlossen werden kann (vgl. auch LEWIN, 1931). Sie wird in der Diagnostik des Individuums regelmässig verletzt.
Die dritte Grundtatsache betrifft das Individuum als ein genetisches Gebilde: Diagnostik ist ihrem Wesen nach prädiktiv. Sie will nicht bloss feststellen, sondern sie will feststellen im Hinblick auf etwas anderes. Sie will die festgestellten Merkmale einer Konstellation zusammen mit den oben genannten Gesetzmässigkeiten oder Regelmässigkeiten interpretieren können in bezug auf eine andere Konstellation, in der dasselbe Individuum Bestandteil ist. Dabei interessieren selbstverständlich künftige Konstellationen mehr als mit der Diagnose-Konstellation gleichzeitige oder vergangene. Je weitreichendere Prädiktionen die Diagnostik anstrebt -- Laufbahnvoraussichten, aktenkundige klinische Diagnosen usw. --, desto mehr muss sie sich auf Merkmale beschränken, die lebenslang konstant wirksam bleiben, also die sogenannten Dispositionen der Person. Insofern hat sich die Diagnostik zunächst folgerichtig den personalen Bedingungen zugewandt, aber sie hat mit Unterstützung einer primitiven Entwicklungspsychologie die Konstanz solcher Dispositionen mehr dekretiert als nachgewiesen.
Bei aller Anerkennung der Bedeutung der Konstanz der Person für Identität und Selbstwert: genau so wesentlich für das Selbst ist die Erwartung von Entwicklung, das Offensein für Unvorhersagbares. Das Problem kompliziert sich durch die Tatsache der "Rückkoppelung": die wissend vorweggenommene Entwicklung ist selbst eine Einflussgrösse der Entwicklung. Einen Zeitgeist der Machbarkeit der Zukunft unterstützend hat sich die Diagnostik ihre Ziele unter Missachtung einer Grundtatsache des Lebendigen aufgestellt.
Solche Überlegungen können notgedrungen die Problematik nur andeuten. Es kommt mir jedoch nur darauf an, deutlich zu machen, dass die psychologische Diagnostik, vielleicht mehr noch die Theorie als die Praxis, mit einigen wesentlichen Erkenntnissen ihrer Grundlagenwissenschaft in Widerspruch steht. Die Frage stellt sich dann, ob man sie dennoch als einen Zweig der Wissenschaft Psychologie, bzw. als eine ihrer Anwendungen betrachten kann. Mit andern Worten, kann man die Praxis, zu der man Diagnostik beizieht, als eine wissenschaftlich fundierte ansehen, oder muss man der Diagnostik den Status irgendeiner menschlichen Tätigkeit zuweisen, die ihre Rechtfertigung nur aus sich selbst, aus ihren Leistungen, aus den Erfahrungen die man damit gemacht hat, und aus dem "Kredit", den man ihr auf Grund solcher Erfahrungen zubilligen will, bezieht?
Mir scheint nun, dass dieser Schwebezustand der psychologischen Diagnostik zwischen Wissenschaft und "Kunst" (MEILI, 1976) Folgen hat für die Verantwortung des Diagnostikers. Diese sind nicht in allen Anwendungsbereichen gleich gravierend. Es ist daher nötig, verschiedene Arten von Diagnostik zu unterscheiden und darin die mögliche Rolle der wissenschaftlichen und der anderen Vorgehensweise aufzuzeigen.
Psychologische Diagnostik wird immer im Hinblick auf das Treffen von Entscheidungen im Lebenslauf von Individuen beigezogen. Sie wird meistens vom Treffen der Entscheidungen selbst abgegrenzt und betrifft das irgendwie geregelte Sammeln und Zusammenstellen oder Umformen von Daten über die Individuen. deren Lebenslauf in Frage steht; bei gewissen Verfahren wird die Entscheidung direkt mit ins Verfahren eingebaut (siehe später). In den meisten Fällen wird Diagnostik eingesetzt, um eine Entscheidung zwischen möglichen Alternativen des Vorgehens (Verzweigung des Lebenslaufs), die prinzipiell auch anders, beispielsweise zufällig oder willkürlich, getroffen werden könnte, besser zu machen. Mit andern Worten, die Diagnostik dient der Rechtfertigung von Entscheidungen. Dem Treffen voll Entscheidungen vorausgehen kann eine heuristische Funktion der Diagnostik: sie kann dazu beitragen, mögliche Entscheidungsalternativen, die zunächst nicht erwogen worden sind, überhaupt ins Blickfeld zu rücken; aber mit dem Aufzeigen von Entscheidungsalternativen verbunden sind stets auch schon die eigentlichen Entscheidungsunterlagen.
Besonders hinzuweisen ist noch auf den Anwendungscharakter der Diagnostik: sie wird eingesetzt im Hinblick auf Werte oder Ziele. Es gibt bessere und schlechtere, günstigere und ungünstigere Entscheidungen im Lebenslauf, und das naturgemäss beurteilt von einem bestimmten Standpunkt aus. Oft sind mehrere Standpunkte mit unterschiedlichen Implikationen für die Entscheidung möglich. Diese Wertungen sind selten klar explizierbar, da sie ja ebenfalls zukünftige Konstellationen betreffen.
Unter psychologischer Diagnostik verstehe ich demgemäss das geregelte Sammeln von Daten über Individuen derart, dass Entscheidungen gerechtfertigt sind, welche den Lebenslauf, die Entwicklung dieser Individuen,in intendierter Art beeinflussen.
In dieser Definition stecken wenigstens vier Fragen, auf die ich nun näher eingehen will:
Im Bewusstsein schrecklicher Vereinfachung versuche ich, jede dieser Fragen mit zwei oder drei idealtypischen Antworten zu versehen. Ich weiss, dass der konkrete Fall nie ausschliesslich im einen oder im andern Typus untergebracht werden kann; nichtsdestoweniger scheinen mir die Unterscheidungen geeignet, gewisse grundlegende Paradigmata von Diagnostik herauszuarbeiten, welche unterschiedliche ethische Implikationen haben.
1. Wer intendiert die Beeinflussung des Lebenslaufs?
In Frage kommen der Proband selbst, der Diagnostiker oder ein Dritter als Auftraggeber. In jedem Fall wird zwischen Proband und Diagnostiker eine Art Kontrakt geschlossen, in den meisten Fällen mehr implizit als explizit. Den Probanden interessiert dabei wenig, in welch heiklem Verhältnis manchmal Auftraggeber und Diagnostiker zueinander stehen. Für den Probanden ist vielmehr entscheidend, ob er den Kontrakt mit dem Diagnostiker frei von sich aus eingeht, oder ob ihm ein solcher Kontrakt von aussen aufgezwungen wird. Es gibt völlig freie Kontrakte: der Proband sucht den Berater auf und unterzieht sich dem von diesem vorgeschlagenen diagnostischen Verfahren. Es gibt aber auch völlig aufgezwungene Kontrakte. Legalistisch gesehen mögen sie nicht allzu häufig sein (z.B. gerichtlich angeordnete Begutachtung); im Erleben des Probanden sind sie aber wohl nicht so selten, sei es in der klinisch-psychologischen Diagnostik, in erziehungsberaterischen Abklärungen oder in schulischen und betrieblichen Selektionsfragen. Immerhin dürfte es angezeigt sein, eine dritte Kontraktform zu unterscheiden, den bedingt freien Kontrakt, bei welchem der Proband freiwillig ein bestimmtes Ziel anstrebt, zu dessen Erreichung er aber gezwungenermassen die Bedingung einer diagnostischen Abklärung eingehen muss.
2. Welche Art Daten werden gesammelt?
Selbstverständlich entscheidet der Diagnostiker auf Grund der Fragestellung des Kontrakts darüber, was für Daten er über den Probanden braucht und wie er sie erhebt. Es scheint mir aber für das Verhältnis zwischen Proband und Diagnostiker von entscheidender Bedeutung, ob der Diagnostiker seine Daten ad hoc, d.h. aus seiner persönlichen Perspektive, sammelt, oder ob der Diagnostiker seine Daten über den Probanden zu rechtfertigen versucht, indem er Methoden verwendet, deren Ergebnisse von seiner Person unabhängig sind. Also entweder Daten über den Probanden, die dieser Diagnostiker allein durch seine Person rechtfertigt, oder Daten, die objektiv, d.h. soweit reliabel sind, als irgendein anderer Diagnostiker sie auch erheben könnte.
Pulver (1975) plädiert für Sowohl-als-Auch, und, wenn ich ihn richtig verstehe, für eine nicht wieder auflösbare Vermengung der beiden Arten von Daten. Ohne zunächst dafür oder dagegen Stellung nehmen zu wollen, möchte ich zu bedenken geben, dass nach Vermengung die Gesamtdaten nur den Charakter von ad hoc-Daten haben und mithin nur Schlüsse zulassen, die dieser Diagnostiker allein durch seine Person rechtfertigen kann.
3. Wie werden die Entscheidungen gerechtfertigt?
In der Praxis sind oft Daten und Entscheidungen nicht sauber zu trennen; manchmal werden auch mehrere zyklische Phasen des Datensammelns und des Entscheidens durchlaufen (vgl. etwa Kaminski, 1970), was die Situation kompliziert. Aber zumindest begrifflich, vielleicht besser auch praktisch, ist die Unterscheidung wichtig, weil auf Grund derselben Daten verschiedenartige Entscheidungen oder dieselben Entscheidungen auf unterschiedliche Weise oder durch unterschiedliche Entscheidungsträger getroffen werden können. Beispielsweise kann ein knappes Schulreifetestresultat verbunden mit der Feststellung einer eher schwächlichen Konstitution und verhältnismassig günstigen familiären Verhältnissen zu durchaus unterschiedlichen Einschulungsentscheiden führen: bei den Eltern, bei der Kindergärtnerin, beim Schulpsychologen, bei verschiedenen Schulpsychologen oder sogar beim selben Schulpsychologien, der im Rahmen unterschiedlicher Tendenzen zweier Beratungsstellen arbeitet. Aehnlich wie die Daten können auch die Entscheidungen nach dem Grad der intersubjektiven Invarianz, mit der sie aus den Daten hervorgehen, charakterisiert werden. Entweder sind die Entscheidungen in den Daten als solchen enthalten und müssen nur unter Beizug allgemeiner oder differentieller psychologischer Gesetzmässigkeiten (z.B. in der Form von Validitätsgleichungen) expliziert werden: man spricht dann von aktuarischen Entscheidungen. Oder jemand muss die Daten zusammen mit seinen persönlichen Erfahrungen in einem intuitiv-klinischen Verfahren verarbeiten und so zu einer hier und jetzt einmaligen Entscheidung kommen.
4. Wer trifft die Entscheidungen?
In Frage kommen der Proband selbst, der Diagnostiker, ein Dritter oder ein automatisches Verfahren. Wieder ist es für den Probanden von geringer Bedeutung, ob der Andere, der über ihn entscheidet, der Diagnostiker selbst oder eine Drittperson ist.
Man kann also drei Antworten geben:
a) Der Proband bleibt autonom: es wird ihm vom Diagnostiker Information vorgelegt, die gesammelten Daten in ursprünglicher oder in verarbeiteter Form zusammen mit weiterem relevanten Material wie Bezugsnormen oder Erfahrungen anderer Personen; aber der Proband selber ist es, der daraus die Schlussfolgerungen zieht.b) Bei heteronomer Entscheidung ist zu unterscheiden zwischen einem institutionalisierten und einem personalisierten Verfahren. Im heteronom-institutionellen Fall geht die Entscheidung aus den Daten und dem beigezogenen Bezugsmaterial automatisch hervor, wenn ein im voraus festgelegtes Entscheidungsverfahren durchgespielt wird. Beispielsweise sind Schulnoten Daten; der Schiiler wird nicht promoviert, wenn sein nach Vorschrift gewichteter Durchschnitt nicht 4,0 erreicht. Eine multiple Regressionsgleichung aus mehreren Testprädiktoren auf ein Selektionskriterium bringt ebenfalls heteronom-institutionelle Entscheidungen hervor.
c) Weitaus die meisten Institutionen delegieren jedoch die Aufgabe des Entscheidens an Personen, die angesichts eines Datenmaterials, sei es ad hoc oder objektiv oder gemischt, in einem intuitiven oder quasi-aktuarischen Prozedere die Entscheidung treffen.
Die vier Fragen und ihre 10 Antworten sind natürlich nicht unabhängig voneinander. Es ergeben sich prinzipiell 36 Paradigmata von Diagnostik; aber etwa die Hälfte davon sind sinnlos, weil beispielsweise intuitives Vorgehen in heteronom-institutionellen Entscheiden unmöglich oder aktuarisches Vorgehen bei ad hoc-Daten unsinnig sind (vgl. Tabelle 1). Dennoch wird gerade Letzteres recht häufig praktiziert, etwa bei Selektion auf Grund von Schulnoten.
Tab. 1: Übersicht über die 36 Paradigmata der Diagnostik (vgl. Text)
VD = Validitätsdilemma, MD = Machtdilemma
Kontrakt | Entscheidungsträger | Datensammlung | |||
---|---|---|---|---|---|
ad hoc | "objektiv" | ||||
Entscheidungsweise | Entscheidungsweise | ||||
intuitiv | aktuarisch | intuitiv | aktuarisch | ||
frei | autonom | ||||
heteronom-persönl. | |||||
heteronom-institut. | |||||
bedingt frei | autonom | ||||
heteronom-persönl. | |||||
heteronom-institut. | |||||
aufgezwungen | autonom | ||||
heteronom-persönl. | |||||
heteronom-institut. |
Einige weitere Fälle möchte ich herausgreifen:
Wenn der Gerichtsgutachten um sein Expertenurteil gebeten wird, so diagnostiziert er in der Regel in einem aufgezwungenen Kontrakt auf Grund von ad hoc-Daten in intuitiver Weise, und er repräsentiert in seiner Person die entscheidende Institution weitgehend. Hier entsteht ein ausgesprochenes Machtgefälle zwischen Diagnostiker und Proband, das im analogen Fall beim bedingt freien und sogar beim freien Kontrakt nur wenig gemildert ist. Denn der Diagnostiker kann Willkür üben sowohl beim Datensammeln wie auch beim Verarbeiten. Der Proband kann wenig mehr tun als sich diesem "Besserwisser" anvertrauen. Der Diagnostiker rechtfertigt seine Empfehlungen oder Entscheidungen letztlich aus seiner persönlichen Autorität, ohne allerdings dafür persönliche Verantwortung zu übernehmen. Der Proband kann nie wissen, wie weit die Entscheidungen des Diagnostikers durch dessen Interessen bestimmt sind. Ausweichen kann er seinen Empfehlungen nur im freien Kontrakt. Aber auch da muss ihn das Gefühl des Ausgeliefertseins an einen unkontrollierbaren Mehrwisser plagen. Eine Einbusse in seinem Selbstwertgefühl ist in vielen Fällen für den Probanden die Folge: denn befolgt er den Rat des Diagnostikers, so hat er gewissermassen "aus der Hand des Experten" gelebt; schlägt er ihn aus und die Entwicklung gibt dem Diagnostiker recht, so ist erst recht sein Selbstwertgefühl angeschlagen und seine Unfähigkeit, aus sich selbst heraus zu leben, demonstriert.
Bei ad hoc-Daten ist eigentlich nur der Fall der intuitiven und autonomen Entscheidung im freien Kontrakt vertretbar. Man könnte ihn als Idealfall persönlicher Beratung darstellen. Etwas problematisch macht ihn bloss die Möglichkeit von Widersprüchen zwischen der Datenaufbereitung verschiedener Diagnostiker.
Alle übrigen Fälle bei ad hoc-Daten -- und das gilt auch bei objektiven Daten, sobald die Entscheidung intuitiv ist! -- führen grundsätzlich in ein bedenkliches Dilemma zwischen Zufall und Willkür. Ich nenne es das Machtdilemma, weil der Proband dem Diagnostiker ausgeliefert ist und/oder keine Möglichkeit hat herauszufinden, ob die Entscheidung oder Empfehlung bloss zufällig so herauskommt oder ob sie der Diagnostiker im Hinblick auf seine eigenen Interessen und Ziele so steuert. Man muss dabei dem Diagnostiker durchaus nicht notwendig Manipulation unterstellen; aber auch der Diagnostiker ist ein Mensch, auch er unterliegt den Mechanismen der Sozialwahrnehmung und der Dissonanzreduktion; häufig ist er Angestellter einer interessierten Institution, oft sogar des Staates. Aus der Sicht des Diagnostikers stellt sich eigentlich das Machtdilemma sogar verschärft: er ist versucht, die Datensammlung, die Datenauslese, die Datenverarbeitung genau so anzulegen, dass die Dinge gerade zueinander und zu seinen Zielsetzungen passen; er kann leicht sagen und die meisten Diagnostiker werden das durchaus mit gutem Gewissen tun! -, er handle im besten Interesse seines Probanden. Aber genau das ist der Kern des ethischen Problems: was der Diagnostiker ad hoc zusammenstellt und/oder intuitiv entscheidet ist von niemandem, und insbesondere nicht vom Probanden selbst, nachprüfbar, weil es bloss aus der Person dieses Diagnostikers gerechtfertigt ist.
Sie werden nun einwenden, das sei doch schliesslich bei allen Dienstleistungen von Professionen wie Aerzten, Anwälten, Architekten usf. genau so der Fall. Die arbeitsteilige Gesellschaft beruht ja darauf, dass es Leute gibt, die über gewisse Dinge besser Bescheid wissen als alle andern. Mir scheint, dieser Einwand übersieht einen fundamentalen Unterschied zwischen Dienstleistungen bezüglich Einzelfunktionen und solchen, die gewissermassen die ganze Person betreffen. Es ist sinnvoll, Einzelentscheide an Experten zu delegieren; in der Regel ist der Erfolg solcher Entscheidungen hinterher beurteilbar und leider mit einigen Ausnahmen! sind die professionellen Experten flir Fehlentscheide haftbar. Nicht so bei typischen psychologischen Dienstleistungen: betroffen ist in der Regel die gesamte Persönlichkeitsentwicklung des Probanden; bis ein allfälliger Schaden erkennbar wird, ist eine Wiedergutmachung schwer oder unmöglich und jedenfalls sind Lebensabschnitte "vertan". Eine Uebernahme der Verantwortung durch den Psychologen ist rhetorisch.
Die Fälle von Diagnostik auf Grund von objektiven Daten sind In der heutigen Praxis sehr viel seltener. Auf die Forderung dieser Paradigmata zielen die Methodenvorbesserungsvorschläge der meisten Testtheoretiker ab. Sie führen jedoch in ein zweites Dilemma zwischen dem Zufall und dem Schicksal, das ich das Validitätsdilemma nennen möchte.
Verfügten wir über psychodiagnostische Verfahren mit vollständiger Validität, so wäre dies aus dem Gesichtspunkt des testtheoretisch orientierten Diagnostikers ideal, für den Probanden jedoch unerträglich, da ihm jede Wahlfreiheit entzogen wäre. Die diagnostischen Verfahren, über die wir tatsächlich verfügen, eröffnen andererseits wieder dem Zufall das Feld. Das ist aus der Sicht des Diagnostikers, insbesondere bei institutionellen, aber auch bei persönlich-heteronomen Entscheidungen im Rahmen von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen durchaus sinnvoll. Aus der Sicht des Probanden stellt sich das Problem anders! Eine Entscheidung, die im Sinne einer Prädiktion mit der Wahrscheinlichkeit p getroffen wird, ist für den Probanden nicht zu p% richtig; sondern sie wird sich einmal als entweder 100% richtig oder 100% falsch herausstellen. Das Dilemma besteht für alle Prädiktionen, die mit Validität irgendwo zwischen r = 0 und r = 1 gemacht werden. Je kleiner die Validität, desto weniger sinnvoll ist es für den Probanden, die Prädiktion zu berücksichtigen, obwohl für die entscheidende Institution beispielsweise durchaus noch ein Selektionsgewinn gegeben sein kann. Je grösser andererseits die Validität, desto weniger sinnvoll ist es für den Probanden, die Prädiktion nicht zu berücksichtigen. Denn eine valide Prädiktion zu missachten hiesse doch eigentlich das Schicksal herausfordern. Eine valide Prädiktion zu beachten heisst jedoch wiederum seine Autonomie aufzugeben, aus dritter Hand zu leben. Das Validitätsdilemma stellt sich nicht grundsätzlich anders, ob die Entscheidungsweise nun heteronom oder autonom ist und der Kontrakt aufgezwungen oder frei.
Versucht man nun, dem Validitätsdilemma auszuweichen, indem man -- wie dies auch von Pulver (1975) vorgeschlagen wird -- bewusst die unvollständige Validität des Verfahrens in Kauf nimmt und die Lücke zur Rechtfertigung der Entscheidung von Seiten des Diagnostikers durch ein intuitives und also heteronom-persönliches Verfahren oder durch den Beizug von ad hoc-Daten überbrückt, so fällt man notwendig wieder ins Machtdilemma.
Die psychodiagnostische Praxis führt also in manchen Fällen in ein Dilemma zwischen zwei Dilemmata.
Die bisherigen Überlegungen gelten für den skizzierten Schwebezustand der Diagnostik zwischen Wissenschaft und "Kunst" (MEILI. 1976). Die Frage stellt sich nun, ob und wie eine psychologische Diagnostik auf dem Hintergrund einer Psychologie aussehen würde, welche die drei einleitend angeführten Grundtatsachen des Psychischen berücktigt. Naturgemäss sind die folgenden Gedanken sehr spekulativ.
Eine interaktionistischeAnwendung von Psychologie auf das Individuum ist denkbar und wohl prinzipiell machbar. Voraussetzung dazu ist zunächst eine brauchbare Taxonomie personaler Merkmale. In dieser Hinsicht lässt allerdings der jetzige Wissensstand einige Wünsche offen, wie etwa an der beträchtlichen Variabilität der Ansätze bei Intelligenz- oder Persönlichkeitskonstrukten und insbesondere an der weitgehenden Stagnation dieser Forschung seit gut 20 Jahren, zwar nicht im Umfang, wohl aber im Erkenntnisgewinn, abzulesen ist. Die zweite Voraussetzung ist eine Systematik der Umwelten. Die Forschung dazu ist kaum erst begonnen worden. Sie verfügt über allerlei Schlagworte, die auf der Umwelt-Welle schwimmen, hat aber bisher kaum ernst zu nehmende Begriffe und Methoden entwickelt (FREDERIKSEN, 1972; KAMINSKI et al., 1975; ITTELSON et al., 1974; LANG, 1974). Das Fehlen einer psychologischen Ökologie bzw. die damit verbundene Willkür in der Auswahl und Definition sogenannter Reize ist ja wohl ein zentrales Ärgernis in der modernen Psychologie überhaupt.
Wären diese beiden Voraussetzungen in auch nur einigermassen befriedigender Weise erfüllt, so könnte man in Kenntnis der Person-Situation-Interaktion für jeden Bereich von Realsituationen einen Satz von Modellsituationen schaffen, aus deren Wirkung auf das Verhalten ausgewählter Versuchspersonen sich deren Verhalten in jenen Realsituationen vorhersagen liesse.
Vorausgesetzt, die Grundtatsache der Individualität erlaubte die Formulierung von genügend präzisen allgemeinpsychologischen Gesetzen, und die Grundtatsache der Entwicklung stünde der Anwendung solcher Gesetzen nicht im Wege!
Über diese beiden Probleme angewandter Differentialpsychologie sind, glaube ich, nur Mutmassungen möglich; wir haben die Ergebnisse künftiger Forschung abzuwarten. Wir können skeptisch annehmen, dass aus unserer bisherigen Kenntnis genetischer Mechanismen genügend Indizien für das Gegenteil vorliegen, so dass wir es erst gar nicht versuchen mögen. Ich denke hierbei besonders an die Unbestimmtheit des Ergebnisses geschlechtlicher Zeugung, welche Individualität begründet, sowie an die Unbestimmtheit des Verlaufs von Erfahrungssammlung, welche Individualität ausformt und in welche wir, analog wie bei der Phylogenese, Ziele bloss hineinprojizieren können. Oder wir können ebensogut optimistisch behaupten, diese Indizienbeweise erwüchsen bloss aus der Begrenztheit gegenwärtigen Wissens; was uns jetzt zufällig und bloss in der Rückschau sinnreich erscheine, gehorche schliesslich auch wiederum Gesetzen, die es zu erforschen gelte.
Da vermutlich allerdings die Aufklärung weiterer Mechanismen wiederum einen weiteren Rest unaufgeklärten Zufalls eingestehen muss, könnte es sein, dass hier ein Regress ad infinitum aufscheint. Die Frage der weiteren Forschung inüsste demnach ökonomischen Kriterien unterworfen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung beurteilt werden.
Damit bestünde zwischen der optimistischen und der skeptischen Haltung in der Konsequenz bloss ein gradueller Unterschied, und eine solche utopische Psychodiagtiostik -- echt interaktionistisch und so weit möglich Individualität und Entwicklung berücksichtigend -- wäre ihrerseits nur graduell unterschieden von der gegenwärtigen, vorläufigen Psychodiagnostik. In einer solchen utopischen Psychologie könnte wohl der Spielraum freier Wahl etwas enger als in der gegenwärtigen sein; die Entscheidungsalternativen könnten wohl spezifischer formuliert und schärfer voneinander unterschieden werden. Aber genau dies müsste das Validitätsdilemma nur verschärfen; und jeder Versuch des Diagnostikers, den engen Entscheidungsspielraum für den Probanden gewissermassen zu humanisieren, müsste umso stärker das Machtdilernma akzentuieren.
Schlussbemerkung
Ich bin kein Kulturphilosoph. Aber ich kann nicht umhin, die Frage der Autonomie der Person als die mutmassliche zentrale Frage unserer Zeit zu betrachten. Dafür zeugen nicht nur die Entwicklung in der Frage der Partizipation oder die weltweiten Autarkiebestrebungen oder Anarchismus und Drogensucht (wenn ich nicht befriedigend autonom leben kann, kann ich ebensogut mein Leben wegwerfen), sondern ganz besonders auch eine fundamentale Gegensätzlichkeit zwischen der sozialistischen und der im Westen vorherrschenden Weltanschauung: nämlich ob letzten Endes das Individuum für die Gemeinschaft oder die Gemeinschaft für das Individuum da sein soll.
Meine persönliche Wertung ist eindeutig für eine starke Autonomie der Person. Ich weiss, dass ich nicht ohne Gemeinschaft leben kann; immerhin kann ich es in einer reduzierten Gemeinschaft. Eine umfassende und mehr oder weniger durchorganisierte Gemeinschaft, der ich in keiner Weise ausweichen kann, macht mir aber Angst, legt mir soviel Sachzwang und/oder durch andere Personen verkörperte Macht auf, dass mir wenig Spass am Leben bleibt. Mancher versucht, wenn er der Macht nicht ausweichen kann, nach Möglichkeit selber über solche Macht zu verfügen. Setzt er sich über den Machtanspruch des Andern hinweg, so wird sich erweisen, welcher Anspruch stärker ist. Ich zweifle, dass auf diesem Weg eine lebenswerte Gemeinschaft möglich ist.
Meine Alternative: ich werte die Autonomie der Person hoch und sehe ihre Begrenzung im Autonomieanspruch des Andern, den ich achten muss, wenn ich meinen eigenen Autonomieanspruch erfüllt haben will. Jede Einschränkung der Autonomie in einem angeblich überindividuellen Interesse bedarf der Rechtfertigung durch einen interindividuellen Konsens.
Auf die Diagnostik bezogen heisst das, dass ich all jene Paradigmata, wo entweder der Kontrakt oder die Entscheidung autonom erfolgen, für verhältnismässig unproblematisch halte; es bleibt allenfalls abzuklären, inwieweit solche diagnostischen Praktiken ihren Aufwand wert sind. Bei allen andern Paradigmata jedoch, d.h. sobald der Kontrakt eingeschränkt oder gar unausweichlich ist oder die Entscheidungsträger andere Personen sind, ergibt sich ein unlösbares doppeltes Dilemma: Entweder erfolgt die Datensammlung objektiv und die Entscheidung aktuarisch: dann bin ich entweder meinem Schicksal (im Falle vollständiger Validität des Verfahrens) oder dem Zufall (im Falle unvollständiger Validität) ausgeliefert; oder die Entscheidungsgrundlage, also die Daten, oder die Entscheidung selbst, sind bloss durch Personen gerechtfertigt: dann bin ich wieder entweder dem Zufall oder dem Machtanspruch des Diagnostikers bzw. dessen der hinter ihm steht ausgeliefert.
Entweder dem Machtdilemma oder dem Validitätsdilemma ist nicht auszuweichen. Allemal sind das Welten -- Schicksal, Zufall oder Willkür --, die ich nicht für anstrebenswert halte. Insofern die diagnostische Praxis dazu beiträgt, solche Welten zu fördern, möchte ich dafür plädieren, dass man Diagnostik nicht als ein hauptsächliches Anwendungsgebiet der Psychologie pflegt.
Literatur
BOWER, S.: Situationism in Psychology: an analysis and a critique. Psychol. Review 80, 307- 36, 1973.
FREDERIKSEN, N.: Toward a taxonomy of situations. American Psychologist 27, 114-123, 1972.
ITTELSON, W. H., PROSHANSKY, H.M., RIVLIN, L.G., WINKEL, G.H.: An introduction to environmental psychology. Holt-Rinehart-Winston, New York 1974.
KAMINSKi, G.: Verhaltenstheorie und Verhaltensmodifikation. Klett, Stuttgart 1970.
-- Umweltpsychologie: Bericht über ein Symposion. Bericht über den 29.Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Salzburg 1974. Hogrefe, Göttingen, 1975, 2(5 -- 280.
LANG, A.: Über zwei Tellsysteme der Persönlichkeit: Beitrag zur psychologischen Theorie und Diagnostik. Huber, Bern/Stuttgart/Wien 1964.
-- Versuch einer Systematik der Umweltpsychologie. Manuskript, Psychol. Inst. Univ. Bern, 1974.
LEWIN, K.: Der Übergang von der aristotelischen zur galileischen Denkweise in Biologie und Psychologie. Erkenntnis 1, 421-460, 1931; Neudruck: Wissensch. Buchgesellschaft, Darmstadt, 1971.
-- Feldtheorie in den Sozialwissenschaften: ausgewählte theoretische Schriften. Huber, Bern/Stuttgart/Wien 1963.
MEILI, R.: Bemerkungen zur sog. Krise der psychologischen Diagnostik. Schweiz. Zeitschr. Psychol. 35, 59-61, 1976.
PULVER, U.: Die Krise der psychologischen Diagnostik -- eine Koartationskrise. Schweiz. Zeitschr.Psychol. 34, 212-221, 1975.
SPÖRLI, S.: Erste Validierung der schweizerischen verkehrspsychologischen Normaluntersuchung. Schweiz.Zeitschr.Psychol. 32, 91-121, 1973.
TRIEBE, J. K.: Eignung und Ausbildung: Vorüberlegungen zu einem eignungsdiagnostischen Konzept. Schweiz. Zeitschr.Psychol. 34, 50-67, 1975.